Staubbelastung am Arbeitsplatz

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Bei vielen Berufen lässt sich eine Staubbelastung am Arbeitsplatz nicht völlig vermeiden. Allerdings gibt es klare Vorgaben, wie hoch diese Staubbelastung maximal sein darf. Und das ist auch gut so, denn zu viel Staub in der Luft kann schädlich für die menschliche Gesundheit sein. Der folgende Artikel beschäftigt sich deshalb mit Arten und Auswirkungen von Stäuben und mit der Frage, was sich für ein besseres Raumklima am Arbeitsplatz unternehmen lässt.

Staub? Es gibt viele Arten von Staub!

Das Sachgebiet Glas und Keramik (Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) definiert Stäube wie folgt: In „der Luft feinst verteilte feste Teilchen, die durch mechanische Bearbeitung“ … „oder Aufwirbeln“ … „entstehen“. Bei den festen Teilchen kann es sich um anorganische oder organische Stoffe handeln. Oft befindet sich ein Gemisch unterschiedlicher Partikel als Staub in der Luft. Organische Staubpartikel sind beispielsweise Blütenpollen, Pilzsporen, Hautschuppen und Tierhaare. Zu den anorganischen Partikeln zählen unter anderem Gesteinskörnchen, kleinste Metallsplitter und Toner aus Druckern.

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E-, A- und U-Stäube

Unterschieden werden können die Größe der Staubpartikel, die Zusammensetzung und spezielle Wirkungen auf den Menschen. Als E-Staub werden Partikel bezeichnet, die von Menschen eingeatmet werden, aber nicht bis in feinste Verästelungen der Lunge dringen können. Kleinere Stäube, die bis in die Lungenbläschen vordringen, werden A-Stäube genannt. Noch feinere Teilchen mit einer Größe von weniger als 100 Nanometern nennt man ultrafeine- oder Nano-Partikel (U-Stäube).

Zur Orientierung: 100 Nanometer entsprechen 0,0001 Millimetern.

Eine Spezialkategorie existiert für Fasern, also längliche Festpartikel in der Raumluft. Laut der DGUV Hintergrundinformation „Lernen und Gesundheit – Gesundheitsrisiken durch Staubpartikel“ sind Fasern gefährlich, deren Durchmesser unter drei Mikrometern liegt, deren Länge fünf Mikrometer übersteigt und bei denen das Verhältnis von Länge und Durchmesser größer ist als 3:1. Wiederum zur Orientierung: Ein Mikrometer sind 0,001 Millimeter.

Wichtig ist neben der Größe die Zusammensetzung

Wie weiter oben bereits beschrieben, können die Partikel eine sehr unterschiedliche Zusammensetzung besitzen. Wie Menschen auf sie reagieren, hängt nicht zuletzt von dieser Zusammensetzung sowie von körperlichen Eigenschaften der jeweiligen Menschen ab. Staubpartikel wie Blütenpollen oder Tierhaare sind für manche komplett harmlos und für andere höchst problematisch.

Katze und Hund
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Andere Partikel sind durchweg für alle Menschen ein Problem. Zu diesen Partikeln zählen zum Beispiel die Karzinogene (krebserregende oder wahrscheinlich krebserregende Stoffe). Laut des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) unterscheidet man hier Stoffe der Kategorien 1 und 2. Stoffe der Kategorie 1 wirken bekanntermaßen oder wahrscheinlich karzinogen beim Menschen. Bei Stoffen der Kategorie 2 besteht der Verdacht auf solch eine Wirkung. Zu den Stoffen mit speziellen Wirkungen auf Menschen gehören neben den Karzinogenen Partikel, die reizend oder ätzend wirken.

Staubbelastung entsteht auf vielerlei Weise am Arbeitsplatz

Es gibt keinen staubfreien Arbeitsplatz – ebenso, wie es keine staubfreien Wohnungen gibt. Immer befinden sich irgendwelche Kleinstteile in der Luft, selbst in sogenannten Reinräumen, bei denen sehr niedrige Grenzwerte für die maximal erlaubte Staubbelastung gelten. Oft sind Staubpartikel relativ unproblematisch. Manche Arbeiten erhöhen allerdings das Risiko einer zu hohen Staubbelastung am Arbeitsplatz. Dazu gehört zum Beispiel Schleifen, Sägen und Schweißen. Staubflocken in allen Größen können ebenso im Büro – zum Beispiel durch Austausch des Druckertoners – entstehen.

Baecker knetet Teig
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In der Backstube entsteht Mehlstaub, beim Hobeln in der Holzwerkstatt Holzstaub, auf der Baustelle Mörtelstaub. Und überall da, wo Staubflocken entstehen, muss man dafür sorgen, dass die Staubbelastung am Arbeitsplatz nicht höher als erlaubt wird.

Staubbelastung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

In Deutschland wie in den meisten anderen EU-Ländern darf die Konzentration der E-Stäube an Arbeitsstätten einen Wert von 10 mg/m³ nicht übersteigen. Die Grenzwerte für A-Stäube sind in der EU von Land zu Land unterschiedlicher. Sie liegen in Deutschland bei 1,25 mg/m³. Und als sogenannter Beurteilungsmaßstab für die Gefährdung durch Quarzfeinstaub gilt in Deutschland ein Wert von 0,05 mg/m³. Oben genannte Werte gelten allerdings nur für Staubpartikel, die keine karzinogene oder toxische Wirkung aufweisen.

Für gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, die sich möglicherweise in Stäuben befinden, gelten MAK- und BAT-Werte.

Der MAK-Wert wird in der „MAK- und BAT-Werte-Liste 2018“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft als „höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes … in der Luft am Arbeitsplatz“ definiert. Dagegen ist der BAT Wert die maximal zulässige „arbeitsmedizinisch-toxikologisch abgeleitete Konzentration eines Arbeitsstoffes … im entsprechenden biologischen Material“ (z.B. im Urin eines Menschen).

Gegen Staubbelastung hilft ein Maßnahmenpaket

Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze so einrichten und betreiben, „dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden“. Das geht aus der Arbeitsstättenverordnung Paragraf 3a „Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten“ hervor. Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber also ein gesundes Raumklima verlangen. Um solch ein Raumklima ohne zu große Staubbelastung herzustellen, sind in der Regel mehrere miteinander verbundene Maßnahmen wichtig.

Moertelstaub
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Grundsätzlich gilt: Problematische Staubpartikel zu verhindern, ist besser als sie hinterher zu beseitigen. Das ist die erste von zehn goldenen Regeln der DGUV zur Staubbekämpfung. In die Prophylaxe lässt sich auch das in der Gefahrstoffverordnung festgeschriebene Substitutionsgebot einordnen: Laut des Gebots sollte man stets prüfen, ob sich Gefahrstoffe durch Stoffe mit einer geringeren Gefährdung ersetzen lassen. Die DGUV rät in den weiteren goldenen Regeln dazu, staubarme Materialien zu verwenden und möglichst in geschlossenen Anlagen zu arbeiten, die Staubflocken nicht in die Umgebung entlassen. Regel 4 fordert, entstehende Staubflocken möglichst nahe an der Stelle der Entstehung abzusaugen und Regel 5, Absaugungen zu optimieren und regelmäßig zu warten.

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In großen Produktionshallen sind oft stationäre Großsysteme zur Absaugung nötig. In anderen Fällen kann man mobile Profi-Luftreiniger gegen eine zu hohe Staubbelastung einsetzen. Geräte wie der Luftreiniger Defensor PH28 reinigen beim Betrieb in der höchsten Leistungsstufe die Luft in bis zu 900 Kubikmeter großen Räumen. Der Luftreiniger lässt sich mit einem effektiven Quattrofilter ausrüsten, der bis zu 0,1 Nanometer kleine Staubpartikel aus der Raumluft filtert. Darüber hinaus kann man mehrere Geräte dank drahtloser externer Fühler zusammenschließen.

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Regel 6 der DGUV fordert ein regelmäßiges Lüften, um das Raumklima so von zu viel Staub zu befreien. Darüber hinaus soll man (7) „Abfälle sofort und staubfrei beseitigen“, (8) „Arbeitsplätze regelmäßig reinigen“, (9) die „Arbeitskleidung sauber halten“ und (10) bei „staubintensiven Arbeiten Atemschutz benutzen“. Hält man sich an alle Regeln, bleibt die Staubbelastung am Arbeitsplatz zumeist unterhalb problematischer Werte.